Rektumprolaps / Mastdarmvorfall

Der Mastdarmvorfall ist ein seltenes Krankheitsbild und betrifft meistens ältere Menschen, hierbei hauptsächlich Frauen mit ca. 80-90%. Ganz selten sind auch Kinder, meistens unter 3 Jahren, betroffen. Der Mastdarm ist anhand von Bändern und Muskeln im tiefen Becken normalerweise gut befestigt. Verschiedene Faktoren wie hohes  Alter, chronische Verstopfung, Geburtsverletzungen, Bindegewebsschwäche oder sehr selten angeborene Fehlstellungen können die Befestigung des Mastdarms schwächen, so dass dieser sich immer weiter nach außen durch den Analkanal vorwölbt.  Der Mastdarm stülpt sich hierbei in sich selbst hinein (Intussuszeption). Vergleichbar einer umgekrempelten Socke. Das Innere tritt nach Außen. 

Die Symptome dieser Erkrankung können leicht mit dem Hämorrhoidalleiden verwechselt werden. Nässen am After, Juckreiz, ein Gefühl das auf Toilette etwas in oder aus dem After drückt, ein Gefühl der unvollständigen Entleerung  oder auch Blutungen sind typisch. Stuhlentleerungsstörungen können auftreten. Durch permanentes Aufdrücken des Mastdarms in den Analkanal kommt es langfristig zu einer Schwächung der Schließmuskeln und hierdurch schleichend zu einer Stuhlinkontinenz. So kann es zum unkontrollierten Abgang von Stuhl oder Schleim kommen. Die Inkontinenz ist umso ausgeprägter, desto schwerer der Vorfall ist. Ein vollständiger Rektumprolaps bedeutet fast immer eine Stuhlinkontinenz. Ein nur teilweise bestehender Prolaps bedeutet hingegen nicht zwingend eine Stuhlinkontinenz, führt aber sehr wohl zum Abgang von Schleim. Ein vollständiger Mastdarmvorfall/Rektumprolaps ist optisch sehr eindeutig zu erkennen.

 

Die Erkrankung wird in 3 Stadien oder Grade eingeteilt:

STADIUM I (1° Grades): Der Vorfall endet oberhalb des Afterkanals (Linea dentata)

STADIUM II (2° Grades): Der Vorfall tritt in den Afterkanal ein

STADIUM III (3° Grades): Der Vorfall tritt nach außen

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Neuregelung Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten/-innen bei akuten starken Beschwerden (Notfallpatienten/-innen)

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ab 02.01.2023 sind wir seitens des Gesetzgebers und der gesetzlichen Krankenkassen angehalten, Sie bei akuten Beschwerden (z. B. starker analer Schmerz, mit oder ohne anale Schwellung, starker analer Blutung, starker unklarer Bauchschmerz) sich zunächst eine Überweisung bei Ihrem Hausarzt als sogenannten HAUSARZT-VERMITTLUNGSFALL vor der Behandlung in unserer Praxis zu besorgen.  

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