Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz hat in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung vollzogen und so war die Anwendung in der Medizin nur eine Frage der Zeit. KI ist also längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt bereits mit zahlreichen Anwendungen in verschiedenen Lebensbereichen unsere Gegenwart.

Wir im EDZ Hessen-Mitte haben uns daher entschieden, die Herausforderungen dieser neuen Technologie anzunehmen und die Chancen der Künstlichen Intelligenz als Unterstützung bei der Diagnostik von Darmerkrankungen zu nutzen.   

Die Darmspiegelung (Koloskopie) ist derzeit der Goldstandard zur Vorsorge und Früherkennung von Darmkrebs, dies maßgeblich durch eine vorzeitige Entdeckung von Darmwandveränderungen, sogenannter Polypen. Studien zeigen allerdings, dass bis zu 20% der Polypen in der Koloskopie übersehen werden.     

Durch den Einsatz der KI während der Darmspiegelung wird das ärztliche Untersuchungsbild in Echtzeit durch die Software zusätzlich analysiert. Dadurch kann die KI die Auffindungsrate von Darmwandveränderungen, sogenannter Polypen erhöhen. Allerdings ist der Arzt/die Ärztin immer noch entscheidend für die Güte der Untersuchung, jedoch bedient er/sie sich jetzt eines „dritten“, nicht ermüdbaren Auges.

Aktuelle Studien belegen eine deutliche Steigerung der Auffindungsrate von Polypen (Adenomdetektionsrate ADR) um bis zu 40% durch den Einsatz von KI und eine Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung (siehe Referenzliste).

Ziel der Anwendung der Künstlichen Intelligenz ist es also, durch eine gesteigerte Auffindungsrate von Polypen das Risiko für die Entwicklung von Darmkrebs weiter zu mindern.

Derzeit wird der Einsatz der KI im Rahmen der Darmspiegelung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

Auf Wunsch bieten wir allen Patienten (m/w/d) gleichermaßen die Möglichkeit, das KI-Systems bei der Endoskopie einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine sog. IGEL-Leistung, deren Kosten vom Patienten in der Regel selbst zu zahlen sind.

Bei der Abrechnung für die computergestützte Analyse lehnen wir uns an die GOÄ Ziffer 5733 an.

Haben Sie Interesse an weitergehenden Informationen, sprechen Sie uns an. Vor der Behandlung erfolgt eine ausführliche Beratung

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Neuregelung Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten/-innen bei akuten starken Beschwerden (Notfallpatienten/-innen)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

ab 02.01.2023 sind wir seitens des Gesetzgebers und der gesetzlichen Krankenkassen angehalten, Sie bei akuten Beschwerden (z. B. starker analer Schmerz, mit oder ohne anale Schwellung, starker analer Blutung, starker unklarer Bauchschmerz) sich zunächst eine Überweisung bei Ihrem Hausarzt als sogenannten HAUSARZT-VERMITTLUNGSFALL vor der Behandlung in unserer Praxis zu besorgen.  

Bei direkter Anfrage, per Telefon, E-Mail oder persönlich erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen einen zeitnahen Termin, innerhalb von 1-14 Tagen in unseren offenen Sprechzeiten. Zuvor sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen und sich eine entsprechende Überweisung (HAUSARZT-VRMITTLUNGSFALL) unter Angabe unserer Praxisnummer: 415446200 ausstellen lassen.