Reizdarm

Ein Reizdarm plagt viele Patienten, aber er bleibt ein Mysterium, denn die Ursache für dieses Krankheitsbild kennt man immer noch nicht. Erbliche Faktoren spielen eine Rolle, aber auch beispielsweise eine veränderte Darmflora. Studien haben herausgefunden, dass die Durchlässigkeit der Darmschleimhaut, die Peristaltik und Sekretion des Darms bei Reizdarm-Patienten im Vergleich zur Normalbevölkerung erhöht sind. Aber die Ursache dafür ist unklar.

Beschwerden wie Blähungen, Verstopfung, Bauchschmerzen, Durchfall und dies alles auch im Wechsel untereinanader können alle auf einen Reizdarm hindeuten. Die Diagnose kann nur durch einen Arzt – am besten einen Gastroenterologen – gestellt werden.  Nahrungsmittelunverträglichkeiten, aber auch z. B. Infektionen und gefährliche Krankheiten müssen ausgeschlossen werden; häufig ist dafür eine Darmspiegelung notwendig.


Beschwerden

Typische Symptome sind Blähungen, Bauchschmerzen und Stuhlgangveränderungen – Durchfall oder Verstopfung, oder beides abwechselnd. Diese Beschwerden müssen mindestens über drei Monate vorhanden sein, um überhaupt die Diagnose Reizdarm in Betracht zu ziehen. 


Hausarzt oder Gastroenterologe?

Der erste Weg kann zum Hausarzt führen, aber spätestens, wenn andere Erkrankungen wie z. B. eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung oder eine Tumorerkrankung ausgeschlossen werden soll – und hierfür gehört eine Darmspiegelung dazu – ist ein Besuch beim Gastroenterologen wichtig.


Ausschlussdiagnose Nahrungsmittelunverträglichkeit

Die Symptome bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten und beim Reizdarm ähneln sich; daher müssen beispielsweise eine Glutenunverträglichkeit (Zöliakie), sowie eine Fruktose- und Laktose-Malabsorption ausgeschlossen werden. Sie lassen sich durch Tests nachweisen. Ergeben diese Tests nichts, kann der Patient trotzdem die Nahrungsmittel, mit denen er die Beschwerden in Verbindung bringt, zunächst einmal versuchsweise weglassen. Manchmal ergibt sich dadurch schon eine Besserung. Wichtig hierbei ist, keine Weglass-Diät vor einer genauen Diagnose anzufangen, da hierdurch die Tests und die Diagnosestellung (z. B. für Zöliakie) nicht mehr möglich ist.

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Neuregelung Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten/-innen bei akuten starken Beschwerden (Notfallpatienten/-innen)

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

ab 02.01.2023 sind wir seitens des Gesetzgebers und der gesetzlichen Krankenkassen angehalten, Sie bei akuten Beschwerden (z. B. starker analer Schmerz, mit oder ohne anale Schwellung, starker analer Blutung, starker unklarer Bauchschmerz) sich zunächst eine Überweisung bei Ihrem Hausarzt als sogenannten HAUSARZT-VERMITTLUNGSFALL vor der Behandlung in unserer Praxis zu besorgen.  

Bei direkter Anfrage, per Telefon, E-Mail oder persönlich erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen einen zeitnahen Termin, innerhalb von 1-14 Tagen in unseren offenen Sprechzeiten. Zuvor sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen und sich eine entsprechende Überweisung (HAUSARZT-VRMITTLUNGSFALL) unter Angabe unserer Praxisnummer: 415446200 ausstellen lassen.